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Schwarzwald
Con-nichiwa

09.05. - 12.05.2024

Fur In Japan
Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Schwarzwaldcon 7 (Schwarzwald Con-nichiwa) – Verhaltenskodex (Rules of Conduct)

Die Schwarzwaldcon (Veranstaltung), ausgerichtet vom Schwarzwaldfurs e.V. (Veranstalter), versteht sich als eine offene Zusammenkunft von und für Furries und deren Freunde. Als Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung wird von den Teilnehmenden die Einhaltung der folgenden Regeln während ihres Aufenthalts – auch vor dem offiziellen Beginn und nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung – vorausgesetzt.

Sollten zu den Regeln Fragen bestehen, beantwortet das Organisationsteam diese gerne. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass wir während der laufenden Veranstaltung die folgenden Regeln nicht diskutieren werden.

Mit der Registrierung bestätigt jeder Teilnehmende, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sowie dass die vom Teilnehmenden angegebenen persönlichen Daten korrekt sind.

Allgemeines

Jede Handlung, die zu einer Störung der Veranstaltung führt oder geeignet ist, das Verhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Veranstaltungsort oder der Öffentlichkeit negativ zu beeinflussen ist ausdrücklich untersagt und kann zu einem dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung führen. Den Anweisungen des Organisationsteams ist jederzeit Folge zu leisten. Jeder Teilnehmende ist für selbst verursachte Schäden persönlich haftbar.

Aus unangemessenem Verhalten eines Teilnehmenden resultierende Konsequenzen liegen allein im Ermessen der Leitung der Veranstaltungs-sicherheit (Security). Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung wird die gezahlte Teilnahmegebühr nicht erstattet.

Aggressives Verhalten (auch infolge übermäßigen Alkoholkonsums), Mobbing, Belästigung von anderen Teilnehmenden oder Stalking werden vom Organisationsteam nicht toleriert. Ein respektabler und höflicher Umgang miteinander ist nicht nur wünschenswert sondern gefordert.

Die Zimmertüren dürfen mit jugendfreien Schildern oder Bildern dekoriert werden, solange sich diese einfach und rückstandslos entfernen lassen.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Sicherheit & Gemeinschaft

Die vom Veranstaltungsort gestellte Hausordnung ist einzuhalten. Zimmerpartys dürfen während der Nachtzeiten (ab 23:00 Uhr) keinen Lärm verursachen, der in benachbarten Zimmern wahrgenommen werden kann. Alle Teilnehmenden an einer Zimmerparty sind gleichermaßen für das Aufräumen nach der Party verantwortlich.

Das Mitführen von Waffen jeglicher Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Als Waffe wird jeder Gegenstand angesehen, der seiner Art nach geeignet ist, einer Person oder einem Tier Verletzungen zuzufügen oder einen Sachschaden zu verursachen. Dies umfasst auch Gegenstände, die ansonsten gemäß Waffengesetz erlaubt wären wie z.B. Kubotans, Pfeffer-/CS- Spray, Schreckschusspistolen (auch mit sog. “Kleinem Waffenschein”) sowie alle anderen Gegenstände die von der Security als zu gefährlich angesehen werden.

Das Betreten von gesperrten Bereichen ist verboten.

Das Rauchen in den Gebäuden ist verboten.

Teilnahmegebühr und Alter

Der Teilnahmegebühr ist per Banküberweisung bis zum bei der Registrierung angegebenen Fälligkeitstermin, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Registrierung zu zahlen. Bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist behält sich der Verein das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren.

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 18 Jahre zum Zeitpunkt des ersten Tages der Veranstaltung. Zur Anmeldung vor Ort ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Ohne gültige Anmeldung ist ein Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.

Panels

Teilnehmende haben die Möglichkeit sogenannte Panels auf der Veranstaltung anzubieten. Hierunter werden Treffen oder Vorträge zu Furry-bezogenen Themen verstanden, welche nicht von der Veranstaltung selbst organisiert oder finanziert werden, und nach Anmeldung bei und Freigabe durch das Organisationsteam von Teilnehmenden selbst in Veranstaltungsräumen durchgeführt werden können.

Die Teilnahme an einem Panel geschieht auf eigene Verantwortung, der Verein kann bei Schäden oder Verletzungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Veranstalter von Panels sind verpflichtet, über mögliche Risiken der Teilnahme aufzuklären.

Ausstattung

Da die Veranstaltung in einem Jugendheim stattfindet, müssen alle Teilnehmenden ohne Ausnahme folgende Schlaf-Ausstattung selbst mitbringen:

  • Spannbettuch oder Bettlaken (normales Einzelbett)
  • Kissen mit Bezug
  • Bettdecke mit Bezug oder Schlafsack

Eine Übernachtung im Fahrzeug oder ohne die oben aufgeführte Ausstattung ist nicht möglich. Die Schlaf-Ausstattung ist bei der Anmeldung vorzuweisen.

Parkplatz

Es darf ausschließlich auf hierfür bestimmten und ausgeschilderten Flächen und nur nach Freigabe durch die Security am Veranstaltungsort geparkt werden.